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Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz

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Theoretische Ausbildung

Inhalte der theoretischen Ausbildung

Die theoretische Ausbildung ist in acht Lernbereiche unterteilt:

 

 

 

  • Pflegemaßnahmen in stabilen Pflegesituationen durchführen
  • Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
  • Pflegebegleitende Krankenbeobachtung einschließlich Erkennen unmittelbarer vitaler Gefährdungen durchführen sowie lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
  • Bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen assistieren
  • Bei der eigenständigen Lebensführung unterstützen und begleiten
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
  • Pflegehandeln an rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten

Innerhalb dieser Lernbereiche sind vier verschiedene fachliche Wissensgrund-lagen mit einem bestimmten Stundenkontingent zu vermitteln:

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege (240 Stunden)
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und Medizin (100 Stunden)
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (70 Stunden)
  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft (40 Stunden)

50 Stunden können entsprechend der gesetzlichen Grundlage auf die acht Lernbereiche verteilt werden.

Praktische Ausbildung

Inhalte der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen klinischen pflegerischen Bereichen/Einsatzgebieten und beträgt mindestens 1100 Stunden. Dabei gliedert sich die Stundenverteilung wie folgt:

  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bei Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in konservativen und operativen Bereichen mit 980 Stunden
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bei Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung (z.B. teilstationäre Einrichtungen, Tageskliniken, ambulante Dienste) mit 120 Stunden

Während der Praxiseinsätze erhalten die Auszubildenden Praxisanleitungen und Praxisbegleitungen durch die Mitarbeiter der Schule und durch pädagogisch weitergebildetes Pflegepersonal (Praxisanleiter/innen, Mentoren/innen).

 

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